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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Trainierende, die Dienstleistungen von Timo Fenger Personal Training erworben haben.
1.2 Trainierende im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
1.3 Der Vertrag wird zwischen Trainierenden und Timo Fenger Personal Training geschlossen.

§2 Die Leistungen

2.1 Timo Fenger Personal Training bietet Trainierenden ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von Timo Fenger Personal Training.
2.2 Das Training von Timo Fenger Personal Training gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
2.3 Das auf die Trainierenden zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben der Trainierenden. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des Personal Trainers.

§3 Personal Training

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten der Trainierenden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:

  • Personal Training (1:1) & Partner Training (1:2)
  • Online Mentoring
  • Ernährungsberatung
  • Kunstturn- & Akrobatiktraining
  • Balletttraining
  • Fahrradtouren
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

§4 Leistungsumfang

Eine Trainingseinheit (TE) dauert zwischen 30 – 90 Minuten.

§5 Trainingsplanung/ Trainingszeiten

5.1 Alle TE werden in Absprache mit den Trainierenden im Voraus festgelegt.
5.2 Trainingszeiten werden in Absprache mit den Trainierenden festgelegt.
5.3 Das Training wird an dem von den Trainierenden gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort der Trainierenden, bei der Arbeit, im Studio des PT oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.
5.4 Montag-Sonntag: 08.00-20.00 Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.

§6 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinend

6.1 Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit der Trainierenden. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
6.2 Können Trainierende einen Termin nicht wahrnehmen, haben sie im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung auf gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.
6.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.

§7 Vergütung/ Spezifische Kosten

7.1 Das Honorar für Dienstleistungen von Timo Fenger Personal Training richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
7.2 Die Zahlung des Honorars kann entweder in bar, per Überweisung oder PayPal erfolgen.
7.3 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche der Trainierenden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten von den Trainierenden zu übernehmen.
7.4 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
7.5 Ist eine Begleitung durch Timo Fenger Personal Training auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen von den Trainierenden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
7.6 Bei allen Dienstleistungen sind die von Timo Fenger Personal Training entstehenden Anreisekosten im entsprechenden Stadtgebiet sowie im Umkreis von max. 15 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden extern abgerechnet.
7.7 Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 5.4 vereinbart werden, berechnet Timo Fenger Personal Training einen Aufschlag in Höhe von 20€ pro Trainingseinheit.

Obliegenheiten der Trainierenden

§8 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Timo Fenger Personal Training zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck sind die Trainierenden verpflichtet, ihren Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Timo Fenger Personal Training bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Timo Fenger Personal Training persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

§9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Trainierende sind verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen ihres Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Timo Fenger Personal Training umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

Obliegenheiten des Personal Trainers

§10 Verschwiegenheit

Timo Fenger Personal Training ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von/über seine Trainierenden vertraulich zu behandeln.

§11 Sorgfaltspflicht

Timo Fenger Personal Training ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT-Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung der Trainierenden zu überprüfen und die Trainierenden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der PT-Einheit ist Timo Fenger Personal Training verpflichtet, das Trainingsverhalten der Trainierenden stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Zwecks Korrekturen wird es zu Berührungen der Trainierenden kommen.

§12 Vertragsdauer & Kündigung

12.1 Timo Fenger Personal Training schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Trainierende haben das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch Trainierende ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
12.2 Timo Fenger Personal Training ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

§13 Haftungsausschluss

13.1 Timo Fenger Personal Training haftet nicht für Schäden, die Trainierende durch Selbstüberschätzung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit erleiden. Timo Fenger Personal Training haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn Trainierende sich nicht an die Anweisungen von Timo Fenger Personal Training halten.
13.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Timo Fenger Personal Training hierfür ebenfalls nicht.

§14 Allgemeines

14.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, von Trainierenden geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Timo Fenger Personal Training bekannt zu geben.
14.3 Sollten Trainierende das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Timo Fenger Personal Training vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.